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Batteriepfand und Entsorgung


Laut Batteriegesetz - BattG sind wir verpflichtet, auf Fahrzeugbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben.
Weitere Informationen zum Batteriepfand und zu den entsprechenden Entsorgungsmöglichkeiten erhalten Sie hier: